Motorradfahrer sind ja immer die Bösen!

Videoaufnahmen einer Dashcam führen nicht zu einem Beweisverwertungsverbot in einem Zivilprozess

CamDas Landgericht Landshut kommt in seinem Berufungs-/Urteil vom 25.05.2016 – Az.: 12 S 2503/15 – zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich der Videoaufnahmen aus der Bordkamera eines Taxis kein Beweisverwertungsverbot besteht. Aufnahmen von Verkehrsvorgängen mittels Onboard-Kameras zum Beweis von Haftungsansprüchen sind grundsätzlich verwertbar.

Insofern dürfe dies bei alleinfahrenden Motorradfahrern die Beweisführung bei Unfällen erleichtern, wenn beim Unfallgegner im Auto mehrere Personen sitzen.

Aber: Das LG Landshut lässt offen, ob ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vorliegt, hat aber Zweifel an einem Verstoß gegen BDSG.

Quelle: Bikeranwalt Uwe Steinmetz

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