Urteil gegen genervte Autofahrer

Wenn ein Autofahrer vom Überholen eines Motorradfahrers frustriert ist und dann nach links lenkt, um den Überholvorhang zu verhindern, haftet er zu 100 % betreffend des Schadens. |

Motorradfahrer überholte PKW zunächst innerorts. Kurze Zeit später überholte dann der Pkw-Fahrer den mit ca. 100 km/h fahrenden Motorradfahrer und bremste nach dem Einscheren stark ab.
Danach überholte der Motorradfahrer erneut.
Unstreitig war, dass der Pkw-Fahrer während des Überholvorgangs nach links gelenkt hat, wodurch es dann zu einem Zusammenstoß kam.
Der Kläger stürzte von seinem Motorrad und verletzte sich schwer.
 
Der Beklagte ist wegen eines Verstoßes gegen § 315c StGB (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) verurteilt worden.
Selbst auf die sonst bei (gefährlichen!!) Motorrädern stets zu beachtende Betriebsgefahr ließ das OLG außen vor.
 
OLG Saarbrücken, Urt. v. 20.10.2016 – 4 U 104/15

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