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E10 Verträglichkeit für Yamaha Motorräder, Roller und ATV´s
Alle Yamaha Motorräder, Motorroller und ATV´s ab Baujahr 1990 sind laut Hersteller für den Kraftstoff Super E10 (maximaler Bioethanolanteil 10%) freigegeben.
Dies kam heute vom Dresdner Yamaha-Händler AK-Zweiradcenter auf der Glaciestraße in Dresden.
Alle Fahrzeuge bis Baujahr 1989 sind nicht E10 tauglich und müssen mit Super oder Super Plus betankt werden! Bitte bedenkt, dass die Alterungsbeständigkeit durch den Ethanolzusatz stark verringert wird. Bei Vergasermodellen, die länger als 4 Wochen unbenutzt bleiben, sollte das Kraftstoffsystem entleert werden. Spezielle Zusätze schützen Vergaser und Einspritzanlagen vor Verharzung und erhalten das Oktanniveau während längerer Stilllegung. Fakt ist, dass es technisch nicht möglich ist, selbst bei permanenter Anwendung ein E10-untaugliches Fahrzeug allein durch die Verwendung eines Zusatzes in ein E10-taugliches Fahrzeug zu wandeln. Mit der regelmäßigen Anwendung können die nachteiligen Auswirkungen des erhöhten Bioethanolanteils kompensiert werd en, welche unabhängig davon auftreten – egal ob das Fahrzeug E10-tauglich ist oder nicht.



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