Neue Regelung bei Stau-Fahrten

Noch in dieser Legislaturperiode soll das Vorbeifahren von motorisierten Zweirädern im Stau auf mehrspurigen Autobahnen und Fernstraßen in Deutschland eindeutig geregelt werden. Das verlautete Ende April aus dem Bundesverkehrsministerium. Dafür soll die im Stau zu bildende Rettungsgasse unter bestimmten Voraussetzung freigegeben werden, durch die das Vorbeifahren von Einspurfahrzeugen mit niedriger Geschwindigkeit gefahrlos möglich ist. Das Ministerium arbeitet derzeit mit Hochdruck an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung, die noch vor der Bundestagswahl im September geltendes Recht werden soll.

„Wir sind dem Bundesverkehrsminister, Herrn Tiefensee, sehr dankbar, daß er nach unserem Besuch im Ministerium am 16. Oktober 2008, bei dem wir auch die von der MID gesammelten Unterschriften zum Vorbeifahren übergeben hatten, schnell im Sinne der Verbesserung der Verkehrssicherheit für Motorradfahrer gehandelt hat. Denn die aktuelle Rechtsunsicherheit wird im Zweifel auf dem Rücken der Motorradfahrer ausgetragen“ sagte Rolf „Hilton“ Frieling, Vorsitzender der Biker Union e.V. (BU). „Keinem vernünftigen Menschen kann man erklären, warum innerorts und außerorts unterschiedliche Rahmenbedingungen gelten sollen“ ergänzte Christian „Terror“ Görlitz, stellvertretender Vorsitzender der BU. „Denn gemäß Auskunft des Ministeriums aus dem Jahr 1999 ist das Vorbeifahren auf innerörtlichen Schnellstraßen bereits seit Jahren zulässig. In anderen europäischen Ländern ist das vorsichtige Vorbeifahren im Stau selbstverständlich, ohne das es zu Unfällen kommt. Auch in Österreich, wo vor mehr als 10 Jahren eine entsprechende gesetzliche Regelung eingeführt wurde, gab es keinen Anstieg der Unfallzahlen. Es wird Zeit, daß wir in Deutschland endlich nachziehen.“

Scheitern könnte die Gesetzesänderung noch an den Ländern, die dem Vorhaben im Bundesrat zustimmen müssen. In einigen Ländern regte sich bereits Widerstand gegen die Freigabe der Rettungsgasse. „Offensichtlich wissen einige Verkehrsminister nicht, was in ihrem eigenen Verantwortungsbereich vorgeht“ sagte Dieter Schnabel, zuständig für Kontakte der BU in die Politik. „Denn auch in Deutschland ist das Vorbeifahren bereits heute gängige Praxis. Wir werden in den nächsten Tagen alle Landesverkehrsminister anschreiben und ihnen unsere Argumente vortragen. Zudem werden wir um ein persönliches Gespräch bitten. Denn die bisher vorgebrachten Vorbehalte gegen das Vorbeifahren haben mit der realen Verkehrssituation wenig zu tun. Hier werden lediglich gängige Vorurteile gegen Motorradfahrer ungeprüft nachgekaut.“

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist das erste greifbare Ergebnis des „lockeren Gesprächs“, das die Vertreter der BU im letzten Oktober mit dem Bundesverkehrsminister im Ministerbüro in Berlin geführt hatten. Zu weiteren Themen steht man im engen Kontakt mit dem Ministerium. Daß das Ministerium auch in der Zukunft auf die Fachkompetenz der BU-Vertreter zurückgreifen wird, machte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Herr Ulrich Kasparick, am Rande der Auftaktveranstaltung zur Kampagne „Runter vom Gas“ in einer persönlichen Gespräch mit dem Vorsitzenden der BU Ende März noch einmal deutlich.

Quelle:  http://www.bikersjournal.de

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