Archiv für die Kategorie „Recht“
Grundregeln für Saisonkennzeichen – Überwintern am Straßenrand ist verboten
Wer sein Motorrad nicht ganzjährig nutzt, spart mit dem Saisonkennzeichen den jährlichen Gang zur Zulassungsstelle, doch wer sein Kraftfahrzeug in den Winterschlaf schickt, sollte außerdem folgendes beachten:
Saisonal angemeldete Fahrzeuge sollten immer mehr als sechs Monate zugelassen sein, denn nur dann wird der Versicherungsnehmer bei Schadenfreiheit besser eingestuft und kann von höheren Rabatten profitieren. Daniel Dodt vom unabhängigen Verbraucherportal toptarif erklärt dazu, dass die Versicherungsbeiträge nämlich nur für die Zeit der Zulassung anfallen und für den Schadenfreiheitsrabatt zählen. Danach greife die Ruheversicherung, welches das Fahrzeug während der Ruhephase beitragsfrei stellt. Die Ruheversicherung umfasst generell nur den Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung, auch wenn vorab ein Vollkaskoschutz bestand. Ruheversicherungen sind außerdem nur für Fahrzeuge mit amtlichen, nicht aber mit Versicherungskennzeichen (z.B. Mofas) möglich. Will man den Versicherer wechseln, dann sollte bis zum 30. November gekündigt werden.
Können mehr als 130 km/h zur Mithaftung führen?
In Deutschland besteht zwar keine grundsätzliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen, wie dies in vielen anderen Staaten der Fall ist. Doch es gibt eine Richtgeschwindigkeit, die laut Gesetzgeber bei 130 km/h liegt. Grundsätzlich darf man zwar erheblich schneller fahren. Doch kommt es dann zu einem Unfall, kann dies zu einer erheblichen Mithaftung führen, selbst wenn der Tempo liebende Fahrer eigentlich keine Schuld trägt. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung unter Hinweis auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes noch einmal deutlich gemacht.
Im entschiedenen Fall war es durch einen verkehrswidrigen Spurwechsel auf der Autobahn zu einer Kollision gekommen. Der Geschädigte war mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h gefahren und hatte nicht mehr rechtzeitig auf den Spurwechsel eines anderen Fahrzeugs reagieren können.
Gesetzliche Verkehrssicherungspflicht
Haftet ein Motorradfahrer für den Sturz an einem ausgebessertem Fahrbahnloch?
Richter: Keine zusätzlichen Warnschilder an sichtbaren Hindernissen vonnöten, ein Motorradfahrer muss immer mit Anomalitäten in der Fahrbahn rechnen und an gerade mit Bitumen ausgebesserten und danach mit Sand bestreuten Schadstellen kann sein motorisiertes Zweirad erfahrungsgemäß leicht ins Schleudern geraten. Besondere Hinweise auf derart bekannte und deutlich sichtbare Gefahrenquellen sind deshalb in der Verkehrspraxis nicht vonnöten und der Straßenreparaturdienst kommt dabei auch ohne besondere Beschilderung seiner gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht in ausreichender Weise nach.
Diese Auffassung hat jetzt das Landgericht Wiesbaden vertreten (Az. 9 O 164/10) und den Schadensanspruch eines an solch einer Stelle gestürzten Motorradfahrers an die betroffene Kommune in Höhe von 5.619,85 Euro zurückgewiesen.
Neues Motorradkennzeichen – Behörden stellen sich stur

Biker haben Anspruch auf kleineres Motorradkennzeichen: Kaum in Kraft getreten, gibt es schon Ärger mit den verkleinerten Nummernschildern für Motorräder. Viele Motorradfahrer haben den 8. April 2011 herbeigesehnt, um ihre ungeliebten 22 cm breiten Kuchenbleche in nur noch 18 cm breite Kennzeichen umzutauschen.
Beim ADAC beschweren sich jetzt zahlreiche Mitglieder, dass viele Zulassungsstellen die neue Verordnung nicht so umsetzen, wie es vom Gesetzgeber gedacht war: Danach sollte eine bereits zugeteilte Buchstaben-Zahlen-Kombination unverändert bleiben. Wer will und die Gebühr für das schmalere Nummernschild bezahlt, erhält dieses Kennzeichen dann in der kleineren Version.
Neue Regelung: Kleinere Motorradschilder

Mit kleineren Motorradschilder in die Saison. Der Bundesrat wird morgen über eine neue Regelung abstimmen, und zwar soll die Minimalgröße der Kennzeichen auf 18 x 20 Zentimeter verringert werden.
Viele Motorradfahrer bereiten sich momentan auf die neue Saison vor und können in diesem Jahr mit kleineren Kennzeichen durchstarten. Die Minimalgröße der Schilder soll auf 18×20 Zentimeter verringert werden, wie es bereits in anderen EU-Ländern wie Österreich, Italien oder Frankreich üblich ist. Über die neue gesetzliche Regelung wird der Bundesrat am Freitag (18. März 2011) abstimmen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) begrüßt die Verkleinerung der Kennzeichen, die sowohl aus der Motorrad- als auch aus der Oldtimer-Szene angeregt worden war.
Knöllchen aus dem Ausland – was tun?
Letztes Jahr einen schönen Urlaub gehabt? Glückwunsch!
Bislang interessierte uns das Knöllchen am Mopped wegen Falschparkens auf der Piazza in Rom oder am Ufer des Lago Maggiore eher weniger. Allenfalls gehörte der Zettel als Souvenir ins Fotoalbum.
Doch Achtung, diese Zeiten sind vorbei! Die EU Verkehrsministerkonferenz hat nach jahrelangem Ringen Nägel mit Köpfen gemacht. Strafzettel aus dem Ausland sind ab sofort in Deutschland vollstreckbar. Unter bestimmten Bedingungen können deutsche Fahrzeughalter nun zur Zahlung gezwungen werden. Es gilt grundsätzlich: Geldbußen inklusive Kosten ab 70 EUR werden in Deutschland vollstreckt.
Doch keine Angst, wem im Ausland ein Fahrverbot drohte, kann nach wie vor nicht belangt werden. Das bleibt Sache der EU – Länder.
Winterreifenpflicht für Motorräder?
Die neuesten Ereignisse bezüglich der Winterreifenpflicht bringen es wieder auf den Tisch: Motorradfahrer, die auch in den Wintermonaten mit ihrer Maschine unterwegs sein möchten, müssen darauf achten, dass ihre Bereifung auch an die jeweilige Wettersituation angepasst ist. Das gilt für alle motorisierten Zweiräder – also auch für die „Kleinen“. Darauf weist André Vallese vom ifz – Institut für Zweiradsicherheit e.V in Essen hin.
Eigentlich ändere sich nichts. Seit 2006 sei geregelt, dass Kraftfahrzeuge bei winterlichem Wetter mit geeigneter Bereifung unterwegs sein müssen.
Motorradschutzkleidung – Verschulden gegen sich selbst
Vor allem auf kürzeren Strecken hat bestimmt jeder Motorradfahrer schon mal auf das Tragen einer angemessenen Schutzkleidung verzichtet. Und jeder kennt es: draußen ist Hochsommer, man will nur kurz zur Tankstelle und schon sitzt man im Extremfall in der kurzen Hose auf dem Motorrad.
Ein relativ aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 23.07.2009 (AZ 12 U 29/09) liefert einen weiteren Grund, warum Schutzkleidung die Standardausrüstung eines jeden Motorradfahrers sein sollte (siehe Zitat unten).
In hiesigem Fall kollidierte ein Motorradfahrer unverschuldet mit einem anderen Verkehrsteilnehmer und erlitt dabei vor allem auch deswegen erhebliche Verletzungen, weil er keine entsprechende Schutzkleidung trug. Zwar waren die materiellen Schäden unstreitig zu ersetzen.
Bei der Berechnung des Schmerzensgelds berücksichtigte das Oberlandesgericht jedoch ein Mitverschulden des Motorradfahrers insofern, als er lediglich eine Stoffhose trug, § 254 BGB.
Vereinfachter Motorradführerschein –
Forderung von CDU/CSU und FDP nach einem vereinfachten Weg zum Motorradführerschein. Besitzern eines Pkw-Führerscheins soll der Zugang zur 125er-Leichtkraftrad-Klasse erleichtert werden.
Der Industrieverband Motorrad (IVM) begrüßt die Forderung von CDU/CSU und FDP nach einem vereinfachten Weg zum Motorradführerschein. IVM-Hauptgeschäftsführer Reiner Brendicke nennt den Antrag der CDU-Bundestagsabgeordneten Dirk Fischer und Gero Storjohann „ein wertvolles Signal in Richtung bürgernaher Mobilität, das von der Motorrad- und Rollerbranche überaus positiv bewertet wird“.
Der IVM wünscht sich schon seit längerem mehr 50-Kubikzentimeter-Roller und Kleinkrafträder als Erstmotorisierung für junge Zweiradfahrer sowie einen leichteren Zugang zur 125er-Leichtkraftrad-Klasse für Besitzer eines Pkw-Führerscheins.
Motorradführerschein – Motorradführerscheinklassen

Der Bundesinnungsverband für das deutsche Zweirad-Mechaniker-Handwerk will eine Änderung des Motorradführerschein-Rechts.
Ziel ist es, künftig an den Erwerb des Führerscheins B automatisch die Leichtkrafträder (A1) zu koppeln. Außerdem sollen bereits 15-jährige die Prüfung für Kleinkrafträder absolvieren können.
Beides, so der Verband, bedeute ein wirtschaftlich großes Potential für den Zweiradhandel, sodass angesichts der sinkenden Nachfrage zahlreiche der zu befürchtenden Insolvenzen und Geschäftsaufgaben vermieden werden könnten.
Idiotentest auf dem Prüfstand
Der ACE Auto Club Europa hat Forderungen nach einer Verschärfung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) als unbegründet zurückgewiesen.
Vom ACE abgelehnt wird der Vorstoß, MPU-Gespräche per Video aufzuzeichnen und bei Gericht zu verwenden. Damit werde der ganze Sinn und Zweck einer MPU auf den Kopf gestellt. Aufwand und Kosten einer solchen Maßnahme stünden zudem in keinem Verhältnis zum erzielbaren Nutzen. Schließlich gehe es bei der MPU auch nicht um Strafe, sondern um die Chance, sich wieder in die Verkehrswelt einzugliedern. Die MPU sei damit eine wichtige Einrichtung der Rechtspflege, diene der Verkehrssicherheit und leiste einen wesentlichen Beitrag zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer, so der ACE-Sprecher.





Das spektakuläre 50ccm-Langstrecken-Moppedrennen
Heimkinderausfahrt mit den Kindern aus Tschernobyl
Online-Datenbank für gestohlene Motorräder, Roller und Mopeds